SIM-Registrierung in Mexiko: Die ersten Sperrungen laufen – was Touristen jetzt wissen müssen

LSDas LimitSim-Team

Seit dem 9. Januar 2026 muss in Mexiko jede Mobilfunknummer – auch jede Prepaid-SIM – auf eine konkrete Person registriert sein, und inzwischen wird tatsächlich gesperrt: Nach Ablauf der ersten Frist am 15. August 2026 wurden rund 2,35 Millionen nicht registrierte Anschlüsse abgeschaltet. Die nächste Frist gilt für Nummern mit der Endziffer 1 am 31. August 2026; der Kalender läuft gestaffelt bis zum 31. Dezember 2026. Für Reisende bleibt die wichtigste Nachricht unverändert: Ausländische Travel-eSIMs laufen im Roaming und sind derzeit von der Registrierungspflicht ausgenommen – Mexiko-Tarife gibt es ab €0.50.

Was sagt das Gesetz – und seit wann gilt es?

Mexikos neues Telekommunikations- und Rundfunkgesetz wurde am 16. Juli 2025 im Amtsblatt (DOF) veröffentlicht. Die Bestimmungen zur verpflichtenden Identifizierung von Mobilfunknummern sind am 9. Januar 2026 in Kraft getreten. Die praktischen Detailregeln stehen in den „Lineamientos“ der Regulierungsbehörde CRT, die am 9. Dezember 2025 im DOF veröffentlicht wurden.

Die wichtigsten Regeln:

  • Alle Mobilfunknummern, auch Prepaid-SIM-Karten, müssen auf eine konkrete Person registriert werden.
  • Mexikanische Staatsbürger nutzen für die Registrierung ihre CURP-Identifikationsnummer.
  • Ausländer registrieren sich mit dem Reisepass (Name, Staatsangehörigkeit, Passnummer). Dabei kann im Hintergrund eine provisorische CURP erzeugt werden – selbst beantragen müssen Touristen nichts.
  • Vertrags- und Postpaid-Kunden müssen nichts unternehmen: Ihre Identität wurde bereits beim Vertragsabschluss erfasst.
  • Pro Person dürfen maximal 10 Mobilfunknummern registriert werden.
  • Die Daten werden bei den Netzbetreibern gespeichert; ein zentrales staatliches Register wird nicht angelegt, Fingerabdrücke werden nicht erfasst.
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So läuft der Kauf einer lokalen SIM-Karte für Touristen ab

Die neuen Regeln hindern Touristen nicht daran, eine lokale SIM-Karte zu kaufen – sie machen aber einen zusätzlichen Registrierungsschritt nötig.

Der Ablauf sieht so aus:

  • Neue SIM-Karten werden deaktiviert verkauft und funktionieren erst, wenn die Registrierung abgeschlossen ist.
  • Für manche reine Daten-SIM-Karten kann eine Ausnahme von dieser Regel gelten.
  • Bei der Online-Registrierung findet eine „prueba de vida“ (Lebenderkennung) statt: Sie blicken kurz in die Kamera und weisen so nach, dass eine echte Person die Registrierung durchführt.
  • Alternativ können Sie sich persönlich in einem Servicecenter des Betreibers registrieren.
  • Nach Angaben der CRT muss die Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach Aktivierung der neu gekauften Nummer abgeschlossen sein.

Sie können also in Cancún, Mexiko-Stadt oder anderswo weiterhin eine SIM-Karte von Telcel oder anderen Anbietern kaufen. Sie brauchen nur Ihren Reisepass – und sollten etwas zusätzliche Zeit für die Registrierung einplanen.

Sperrkalender: Die ersten Abschaltungen sind bereits erfolgt

Was lange nur angekündigt war, wird inzwischen umgesetzt:

  • Für Nummern mit der Endziffer 0 lief die Frist am 15. August 2026 ab. Innerhalb der anschließenden 72-Stunden-Frist wurden rund 2,35 Millionen nicht registrierte Anschlüsse gesperrt – 78,9 % dieser Gruppe hatten sich rechtzeitig registriert.
  • Eine gesperrte Nummer ist nicht verloren: Notrufe (911) und offizielle Warnmeldungen funktionieren weiter, und die Nummer bleibt ihrem Inhaber erhalten. Wer die Registrierung nachholte, bekam den Anschluss wieder freigeschaltet.
  • Die nächste Frist gilt für Nummern mit der Endziffer 1: der 31. August 2026. Danach geht es gestaffelt nach Endziffer weiter, bis zum 31. Dezember 2026.
  • Stand August 2026 sind rund 60,5 % aller Mobilfunknummern registriert – etwa 73,2 Millionen Anschlüsse.

Wird eine nicht registrierte Nummer gesperrt, funktionieren normale Anrufe, SMS und mobile Daten nicht mehr. Dann kommen auch keine SMS-Bestätigungscodes der Banken mehr an, und das Mobile Banking kann unter Umständen nicht mehr genutzt werden.

Wichtig: Am 21. August 2026 hat das mexikanische Innenministerium (Segob) mögliche Änderungen für die Gruppe mit Frist 31. August signalisiert. Wer betroffen ist, sollte sich vor kurzfristigen Entscheidungen an den aktuellen offiziellen Informationen der Behörden orientieren.

Travel-eSIMs sind in Mexiko (derzeit) von der Registrierung befreit

Für Touristen ist das der wichtigste Punkt.

Ausländische Travel-eSIMs und ausländische Nummern im internationalen Roaming fallen derzeit nicht unter die mexikanische SIM-Registrierungspflicht. Die CRT hat das im Mai 2026 offiziell bestätigt.

Das bedeutet:

  • Sie können Ihre Travel-eSIM schon vor der Reise aktivieren.
  • Sie müssen keinen Reisepass vorlegen.
  • Eine Gesichtsprüfung ist nicht erforderlich.
  • Direkt nach der Ankunft in Mexiko sind Sie online.

Allerdings kann die CRT laut den Übergangsbestimmungen des Gesetzes nach der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 einen eigenen Identifizierungsmechanismus für Roaming-Dienste entwickeln. Stand August 2026 existiert ein solcher Mechanismus nicht. Die Befreiung der Travel-eSIMs von der Registrierung gilt also für die aktuelle Lage und kann sich in Zukunft ändern.

Lokale SIM-Karte oder Travel-eSIM?

Die Wahl hängt von der Reisedauer und Ihren Bedürfnissen ab.

Eine lokale SIM-Karte eignet sich eher für Menschen, die länger bleiben, eine mexikanische Telefonnummer brauchen oder sich bei mexikanischen Diensten anmelden möchten. Dafür ist die Registrierung mit dem Reisepass nötig.

Eine Travel-eSIM ist für kurze und mittellange Reisen die bequemere Wahl. Wenn Ihr Telefon eSIM unterstützt, installieren Sie das Profil vor der Abreise und sind gleich nach der Landung in Mexiko online.

Bei Travel-eSIM-Anbietern wie LimitSim gibt es zum Beispiel verschiedene Datenpakete für Mexiko, die Preise beginnen bei €0.50. So kommen Sie ohne zusätzliches Registrierungsverfahren ins Internet.

Fazit

Die SIM-Registrierung in Mexiko ist keine Ankündigung mehr – seit August 2026 wird nach Kalender gesperrt, und die Fristen laufen gestaffelt bis zum 31. Dezember 2026. Touristen, die eine lokale SIM-Karte kaufen möchten, registrieren sich mit dem Reisepass. Wer nur Internet braucht und keine mexikanische Telefonnummer, fährt mit einer Travel-eSIM derzeit am bequemsten – ganz ohne Registrierungspflicht. Da sich die Roaming-Regeln in Zukunft ändern können, lohnt es sich, vor der Reise die aktuellsten offiziellen Informationen zu prüfen.

Häufige Fragen

Können Touristen in Mexiko eine Travel-eSIM nutzen?

Ja. Ausländische Travel-eSIMs laufen technisch im internationalen Roaming und fallen damit derzeit nicht unter die mexikanische SIM-Registrierungspflicht – die Regulierungsbehörde CRT hat das im Mai 2026 offiziell bestätigt. Sie können das eSIM-Profil also schon vor der Abreise installieren, müssen keinen Reisepass vorlegen und keine Gesichtsprüfung durchlaufen; direkt nach der Landung sind Sie online. Einen Vorbehalt gibt es allerdings: Laut den Übergangsbestimmungen des Gesetzes kann die CRT nach der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 einen eigenen Identifizierungsmechanismus für Roaming-Dienste entwickeln. Stand August 2026 existiert ein solcher Mechanismus nicht – vor der Reise lohnt sich aber ein kurzer Blick auf die aktuellen offiziellen Informationen.

Braucht man eine CURP, um eine lokale SIM-Karte zu kaufen?

Selbst beantragen müssen Touristen keine CURP. Ausländer registrieren eine lokale SIM-Karte mit einem gültigen Reisepass – erfasst werden Name, Staatsangehörigkeit und Passnummer. Im Laufe des Verfahrens kann im Hintergrund automatisch eine provisorische CURP erzeugt werden; aktiv darum kümmern müssen Sie sich nicht. Die CURP-Identifikationsnummer selbst nutzen nur mexikanische Staatsbürger für ihre Registrierung. Planen Sie beim Kauf einer lokalen SIM-Karte lediglich etwas zusätzliche Zeit ein: Neue Karten werden deaktiviert verkauft und funktionieren erst, wenn die Registrierung abgeschlossen ist – online mit Gesichtsprüfung oder persönlich in einem Servicecenter des Betreibers.

Was passiert mit nicht registrierten Nummern?

Sie werden gestaffelt nach Endziffer gesperrt – die erste Gruppe (Endziffer 0) wurde nach dem Stichtag 15. August 2026 abgeschaltet, rund 2,35 Millionen Anschlüsse. Eine gesperrte Nummer ist aber nicht verloren: Notrufe an die 911 und offizielle Warnmeldungen funktionieren weiter, und die Nummer bleibt ihrem Inhaber erhalten. Wer die Registrierung nachholt, bekommt den Anschluss wieder freigeschaltet. Normale Anrufe, SMS und mobile Daten funktionieren während der Sperre dagegen nicht – damit kommen auch keine SMS-Bestätigungscodes der Banken mehr an, und das Mobile Banking kann unter Umständen nicht mehr genutzt werden. Die nächste Frist gilt für Nummern mit der Endziffer 1: der 31. August 2026; der Kalender läuft gestaffelt bis zum 31. Dezember 2026.

Ist das dasselbe System wie PANAUT?

Nein. PANAUT war ein zentrales staatliches Register und wurde 2022 wieder abgeschafft. Das aktuelle System ist bewusst anders aufgebaut: Die Registrierungsdaten bleiben dezentral bei den jeweiligen Netzbetreibern, ein zentrales staatliches Register wird nicht angelegt, und Fingerabdrücke werden nicht erfasst. Rechtsgrundlage ist das neue Telekommunikations- und Rundfunkgesetz, das am 16. Juli 2025 im Amtsblatt (DOF) veröffentlicht wurde und dessen Registrierungspflicht seit dem 9. Januar 2026 gilt; die praktischen Detailregeln stehen in den „Lineamientos“ der Regulierungsbehörde CRT vom 9. Dezember 2025. Zusätzlich gilt eine Obergrenze: Pro Person dürfen maximal 10 Mobilfunknummern registriert werden.

Ist der Gesichtsscan Pflicht?

Bei der Online-Registrierung ja: Dort durchlaufen Nutzer eine Lebenderkennung, die sogenannte „prueba de vida“ – Sie blicken kurz in die Kamera, damit das System prüft, dass eine echte Person die Registrierung durchführt. Wer das nicht möchte, kann sich alternativ persönlich in einem Servicecenter des Netzbetreibers registrieren. Vertrags- und Postpaid-Kunden müssen gar nichts unternehmen – ihre Identität wurde bereits beim Vertragsabschluss erfasst. Und für ausländische Travel-eSIMs entfällt der Gesichtsscan komplett, weil sie derzeit gar nicht unter die mexikanische Registrierungspflicht fallen.