Handy-Registrierung in der Türkei und in Aserbaidschan: die Fristen — und warum eine normale Reise sie nicht erreicht

LSDas LimitSim-Team

Beide Fristen liegen weit jenseits einer normalen Reise: In der Türkei nennt die Verordnung 120 Tage Nutzungsdauer für ein nicht registriertes Gerät aus dem Ausland, in Aserbaidschan sind eingeführte Geräte binnen 30 Tagen zu registrieren; internationales Roaming über die Abonnenten-SIM eines ausländischen Betreibers nimmt die Verordnung ausdrücklich aus. Zwei oder drei Wochen bei der Familie erreichen keine davon. Dieser Text hält fest, was in den Verordnungstexten steht, was die Registrierung kostet und an welchen Stellen wir bewusst nichts behaupten.

Die kurze Antwort

Die beiden türkischen Schwellen liegen weit jenseits einer normalen Reise. Aserbaidschan arbeitet nicht mit einer Nutzungsschwelle, sondern mit einer Registrierungsfrist von 30 Tagen für eingeführte Geräte.

Türkei: Die Verordnung räumt einem nicht registrierten Gerät aus dem Ausland 120 Tage Nutzungsdauer ein. Davon getrennt definiert sie das dauerhafte Roaming: ein Profil mit einem anderen IMSI-Präfix als 286, das in 120 aufeinanderfolgenden Tagen kumulativ mehr als 90 Tage ohne Sprachtelefonie genutzt wird. Aserbaidschan: 30 Tage Registrierungsfrist für Geräte, die zur eigenen Nutzung ins Land gebracht werden, mit ausdrücklicher Ausnahme für internationales Roaming über die Abonnenten-SIM eines ausländischen Betreibers.

Zwei oder drei Wochen bei der Familie erreichen keine dieser Schwellen. Wichtig wird das Thema erst bei Aufenthalten über Monate oder wenn Sie ein Gerät für eine türkische Nummer einführen. Datentarife für die Türkei finden Sie unter /de/esim/turkey.

Was die türkische Verordnung sagt

Rechtsgrundlage ist die Elektronik Kimlik Bilgisini Haiz Cihazların Kayıt Altına Alınmasına Dair Yönetmelik (RG 12.7.2014 Nr. 29058), konsolidiert auf mevzuat.gov.tr, zuletzt geändert am 2.7.2026 (RG Nr. 33298).

120 Tage. Art. 10 Abs. 2 lit. c verpflichtet die Betreiber, die Verbindung „yüz yirmi günlük kullanım süresi içerisinde" (innerhalb der 120-tägigen Nutzungsdauer) zu trennen.

Zum Beginn dieser Frist sagen wir bewusst nichts. Die BTK schreibt auf ihrer Verbraucherseite: „Yurt dışından getirilen cihazlar, yurda giriş tarihinden itibaren 120 gün kayıt yaptırmadan kullanılabilmektedir." (Aus dem Ausland mitgebrachte Geräte können ab dem Einreisedatum 120 Tage ohne Registrierung genutzt werden.) Das ist die Formulierung der BTK, nicht der Verordnungstext; beide Primärquellen setzen den Fristbeginn unterschiedlich an, und welche Lesart maßgeblich ist, konnten wir nicht klären. Ein Zurücksetzen bei erneuter Einreise sieht die Verordnung nicht vor.

365 Tage für den Antrag, ohne Zeitgewinn. Nach Art. 14 Abs. 4 ist der Antrag innerhalb von 365 Tagen ab der Einreise zu stellen, doch diese Frist „yüz yirmi günlük kullanım süresini değiştirmez" (ändert die 120-tägige Nutzungsdauer nicht).

Die Sperre hängt am Gerät. Die Listen der Art. 6, 7 und 8 sind Listen von IMEI-Nummern; betroffen ist das Gerät, nicht die Person, und eine andere SIM setzt nichts zurück. Vor der Abschaltung steht nach Art. 10 Abs. 1 eine SMS-Warnung. Art. 10 Abs. 4: „…siyah listede yer alan cihazın 112 acil çağrı servislerine erişimi sağlanır" (Für ein Gerät auf der schwarzen Liste bleibt der Zugang zu den Notrufdiensten 112 gesichert).

Eine Registrierung pro Person in drei Kalenderjahren. Nach BTK müssen seit dem Einreisedatum, das zu Ihrer jüngsten Geräteregistrierung gehört, „en az üç takvim yılının geçmesi" (dass mindestens drei Kalenderjahre vergangen sind); das Handelsministerium nennt in Ek-9 „üç takvim yılında 1 adet" (1 Stück in drei Kalenderjahren).

Die 120 Tage geben wir so wieder, wie Verordnung und BTK sie nennen, nicht als Zusage, dass ein bestimmtes Gerät sie ausschöpft; den Widerspruch zwischen den einschlägigen Vorschriften konnten wir nicht auflösen.

Die Änderung vom 2. Juli 2026

Mit RG vom 2.7.2026 Nr. 33298 wurden in MADDE 1 und MADDE 2 die Wörter „ve kısa mesaj başlatma" beziehungsweise „, kısa mesaj başlatma" (und das Initiieren einer Kurznachricht) aus Art. 2 Abs. 1 lit. b und Art. 4 Abs. 1 lit. ö gestrichen, der Tebliğ gleichlautend.

Seither hält eine SMS ein Profil nicht mehr aus der Kategorie des dauerhaften Roamings heraus, dafür zählt nur noch Sprachtelefonie. Die Schwelle bleibt „ardışık yüz yirmi gün içerisinde kümülatif olarak doksan günden fazla" (kumulativ mehr als 90 Tage in 120 aufeinanderfolgenden Tagen); wer sie überschreitet, kommt nach Art. 6 auf die schwarze Liste, die Betreiber trennen nach Art. 10 Abs. 2 lit. e binnen 30 Tagen. Für datenbasierte Nutzung ist das strenger, greift aber erst jenseits dieser 90 Tage.

Registrierung: Gebühr und Weg

Die Gebühr beträgt 54.258,00 ₺, gültig seit dem 1.1.2026, festgelegt im Harçlar Kanunu Genel Tebliği Seri No: 98, RG vom 31.12.2025 Nr. 33124 (5. Mükerrer), Tarif (8) Abschnitt VIII; das Handelsministerium nennt denselben Betrag mit Stand 03.03.2026.

Das betrifft Menschen, die ein Gerät für eine türkische Nummer einführen, nicht Urlaubsreisende. Gezahlt wird vor der Registrierung; Bleibt die Zahlung aus, beendet die BTK die Registrierung; fällig werden dann ein Zuschlag von 50 Prozent und Verzugszinsen. Einzelne BTK-Verbraucherseiten zeigen noch ältere Beträge; maßgeblich ist der Tarif im Resmî Gazete.

Nur mitgeführt, nicht geschickt. Zu per Post oder als Geschenk versandten Telefonen schreibt das Handelsministerium in Frage 12: „hiçbir surette sahibine teslim edilmemektedir" (werden in keiner Weise an den Eigentümer ausgehändigt).

Die Registrierung läuft über e-Devlet. Der Tebliğ nennt in Art. 4 Abs. 1 Anträge „e-Devlet kapısı üzerinden" (über das e-Devlet-Portal), und zwar seit 2014, nicht erst seit 2026. In der Praxis setzt der Zugang eine T.C.-Kimlik- oder Yabancı-Kimlik-Nummer voraus, was den Weg für Kurzbesucher ohne türkische Kennnummer unpraktikabel macht.

Die Schlagzeilen von 2026

Dahinter stecken zwei inländische Vorgänge. Erstens eine BTK-Mitteilung vom 31.12.2025: Bei manchen Anträgen gehörten IMEI-1 und IMEI-2 zu zwei verschiedenen Geräten; das zweite wird aus der Registrierung genommen und „yüz yirmi (120) gün boyunca haberleşme hizmetlerine açık tutulduktan sonra kapatılacaktır" (nach 120 Tagen, in denen es für Kommunikationsdienste offen gehalten wird, abgeschaltet). Daher die Schlagzeilen über eine angebliche Abschaltung zum 1. Mai 2026. Zweitens die Passivierung von Geräten ohne Signal über „son sinyal almasından itibaren kesintisiz bir yıl" (ein ununterbrochenes Jahr seit dem letzten Signal), Art. 10 Abs. 2 lit. d. Beides richtet sich nicht an Reisende.

Aserbaidschan

Grundlage ist der Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 212 vom 28.12.2011, Mobil cihazların qeydiyyatının aparılması Qaydası, im e-qanun-Register „Qüvvədədir" (in Kraft).

30 Tage. Ziffer 6.1: „…hər bir mobil cihazın İMEİ nömrəsi ən geci 30 (otuz) gün müddətində … qeydiyyatdan keçirilməlidir." (…die IMEI-Nummer jedes Mobilgeräts ist spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Tagen zu registrieren.) Zum Fristbeginn machen wir keine Angabe: Verordnungstext und Ministerium setzen ihn unterschiedlich an. Nach Ziffer 1.3 wird der Dienst über nicht registrierte Geräte „məhdudlaşdırılır" (eingeschränkt), nach Ziffer 5.4 ein auf der schwarzen Liste geführtes Gerät binnen 24 Stunden getrennt. Ein automatischer Schnitt am 31. Tag steht so nicht im Text.

Roaming. Ziffer 1.4 nimmt Abonnenten aus, die „beynəlxalq rouminq (xarici telekommunikasiya operatorunun abunəçisinin SİM kartı vasitəsilə …) xidmətindən istifadə edən" sind, also internationales Roaming über die Abonnenten-SIM eines ausländischen Betreibers nutzen; das Ministerium (mincom.gov.az) schrieb dies 2018 ebenso. Nutzen Sie dagegen eine lokale aserbaidschanische Nummer, so erwartet Ziffer 3.3.2, dass das Gerät registriert oder dieser Nummer zugeordnet ist. Einschränkung: Die konsolidierte Fassung auf e-qanun trägt einen internen Stand von 2020; ob sich der Wortlaut seither geändert hat, konnten wir nicht prüfen.

Kosten und Zoll. Das Gesetz „Dövlət rüsumu haqqında" Nr. 223-IIQ, Art. 33-5, staffelt die Gebühr nach Marktpreis: 15, 20, 30, 40, 50, 70 oder 100 AZN, und 15 AZN, wenn Marke, Modell oder Preis nicht veröffentlicht sind; Gesetz Nr. 1016-VIQD vom 24.10.2023 senkte die Sätze, ältere Beträge im Netz sind veraltet. Seit dem 1. Januar 2026 kommen 20 AZN Verbrauchsteuer je eingeführtem Gerät hinzu (Steuergesetzbuch Art. 190.1.13, 190.4.6; FAQ 2026 des Staatlichen Steuerdienstes, S. 19), ein Gerät pro Person und Kalenderjahr ist nach Art. 188.1.1.11 frei. Telefone sind unabhängig vom Wert schriftlich anzumelden (Beschluss Nr. 305 vom 14.10.2013, Anlage 1 Nr. 9).

Stand der Prüfung

Alle Angaben wurden am 12. August 2026 anhand der Primärquellen geprüft. Regeln und Gebühren ändern sich; prüfen Sie sie vor der Reise erneut.

Häufige Fragen

Ich bin drei Wochen in der Türkei. Muss ich mein Handy registrieren lassen?

Die beiden Schwellen der Verordnung liegen weit darüber: 120 Tage Nutzungsdauer für ein nicht registriertes Gerät aus dem Ausland (Art. 10 Abs. 2 lit. c) und, für dauerhaftes Roaming, kumulativ mehr als 90 Tage ohne Sprachtelefonie in 120 aufeinanderfolgenden Tagen (Art. 4 Abs. 1 lit. ö). Drei Wochen erreichen keine davon. Die 120 Tage geben wir so wieder, wie Verordnung und BTK sie nennen, nicht als Zusage für ein bestimmtes Gerät.

Ich habe noch eine türkische SIM vom letzten Besuch. Ändert das etwas?

Die Listen der Art. 6, 7 und 8 sind Listen von IMEI-Nummern, die Sperre hängt also am Gerät und nicht an der Person; eine andere SIM setzt nichts zurück. Wann die 120 Tage zu laufen beginnen, sagen wir nicht: Der Verordnungstext und die Verbraucherseite der BTK setzen den Fristbeginn unterschiedlich an, und welche Lesart maßgeblich ist, konnten wir nicht klären. Ein Zurücksetzen bei erneuter Einreise sieht die Verordnung nicht vor.

Was kostet die Registrierung eines mitgebrachten Telefons?

54.258,00 ₺, gültig seit dem 1.1.2026 nach dem Harçlar Kanunu Genel Tebliği Seri No: 98 (RG vom 31.12.2025 Nr. 33124, 5. Mükerrer), Tarif (8) Abschnitt VIII. Gezahlt wird vor der Registrierung; Bleibt die Zahlung aus, beendet die BTK die Registrierung; fällig werden dann ein Zuschlag von 50 Prozent und Verzugszinsen. Einzelne Verbraucherseiten der BTK zeigen noch ältere Beträge, maßgeblich ist der im Resmî Gazete veröffentlichte Tarif.

Kann ich mein Handy als Besucher ohne türkische Kennnummer registrieren lassen?

Der Tebliğ nennt in Art. 4 Abs. 1 Anträge „e-Devlet kapısı üzerinden" (über das e-Devlet-Portal), und das seit 2014. In der Praxis setzt der Zugang eine T.C.-Kimlik- oder Yabancı-Kimlik-Nummer voraus, was den Weg für Kurzbesucher ohne türkische Kennnummer unpraktikabel macht. Außerdem gilt die Grenze von einer Registrierung pro Person in drei Kalenderjahren, und per Post oder als Geschenk geschickte Telefone werden nach Angabe des Handelsministeriums „hiçbir surette sahibine teslim edilmemektedir" (in keiner Weise an den Eigentümer ausgehändigt).

Ich lebe in Deutschland und bin türkischer Staatsbürger. Gibt es eine Verlängerung?

Auf e-Devlet existiert ein Dienst mit dem Titel „Yurt Dışında Yerleşik Türk Vatandaşları veya Mavi Kart Sahiplerinin Cihaz Kullanım Sürelerinin Uzatılması" (Verlängerung der Gerätenutzungsdauer für im Ausland ansässige türkische Staatsbürger oder Mavi-Kart-Inhaber). Nach seinem eigenen Titel richtet er sich an diesen Personenkreis. Die Bedingungen liegen hinter der Anmeldung, wir konnten sie nicht einsehen.

Was hat sich am 2. Juli 2026 geändert?

Mit RG vom 2.7.2026 Nr. 33298 wurden die Wörter „ve kısa mesaj başlatma" beziehungsweise „, kısa mesaj başlatma" (und das Initiieren einer Kurznachricht) aus Art. 2 Abs. 1 lit. b und Art. 4 Abs. 1 lit. ö gestrichen. Seither hält eine SMS ein Profil nicht mehr aus der Kategorie des dauerhaften Roamings heraus, dafür zählt nur noch Sprachtelefonie. Die Schwelle selbst bleibt bei kumulativ mehr als 90 Tagen in 120 aufeinanderfolgenden Tagen.

Aserbaidschan: Was passiert nach den 30 Tagen?

Nach Ziffer 1.3 des Beschlusses Nr. 212 wird der Dienst über nicht registrierte Geräte „məhdudlaşdırılır" (eingeschränkt), nach Ziffer 5.4 wird ein auf der schwarzen Liste geführtes Gerät binnen 24 Stunden getrennt; ein automatischer Schnitt am 31. Tag steht so nicht im Text. Ziffer 1.4 nimmt Abonnenten aus, die internationales Roaming über die Abonnenten-SIM eines ausländischen Betreibers nutzen. Nutzen Sie dagegen eine lokale aserbaidschanische Nummer, so erwartet Ziffer 3.3.2, dass das Gerät registriert oder dieser Nummer zugeordnet ist.